Wenn Petra Reski einen Kriminalroman schreibt, dann packt sie investigative Reschercheergebnisse in ihre Bücher. Sie ist mit ihren Büchern eine ständige Mahnerin vor der Krake Mafia. Da die Mafia auch in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur einen Rückzugsraum hat, sondern auch große finanzielle Investitionen tätigt, ist höchste Wachsamkeit geboten. In ihrem neuesten Werk beleuchtet sie die Geschäfte der Mafia mit der „Flüchtlingskriese“. Es ist erstaunliches was sie damit ans Tageslicht bringt.
Petra Reski wurde im Ruhrgebiet geboren und lebt in Venedig. Seit 1989 schreibt sie über Italien – für Die Zeit, Geo, Merian, Focus und Brigitte – und immer wieder über das Phänomen Mafia. Sie drehte einen Film über Mafiafrauen und wurde für ihre Reportagen und Bücher mehrfach ausgezeichnet, in Deutschland zuletzt mit dem Journalistinnen Preis und als »Reporterin des Jahres«. In Italien erhielt sie für ihr Antimafia-Engagement den Premio Civitas und den Amalfi Coast Media Award. Petra Reski hat mehrere Romane und Sachbücher veröffentlicht, zuletzt bei Hoffmann und Campe Von Kamen nach Corleone. Die Mafia in Deutschland (2010), Palermo Connection (2014) und Die Gesichter der Toten (2015). Zeitgleich zum neuen Fall von Serena Vitale, Bei aller Liebe, erscheint 2017 im Thiele Verlag Alles über Venedig als überarbeitete Neuausgabe. www.petrareski.com
Ein neuer Fall für Serena Vitale! In Palermo wird ein deutscher Staatsanwalt ermordet aufgefunden – ausgerechnet auf dem Straßenstrich der Transvestiten. Serena Vitale will mit dem Fall nichts zu tun haben, schließlich nehmen afrikanische Schlepperbanden all ihre Zeit in Anspruch, denn am Elend der Flüchtlinge wollen viele verdienen. Doch der Staatsanwalt ermittelte in Deutschland gegen die Mafia, und Serena Vitale ist sonnenklar, dass es sich keinesfalls um ein Verbrechen aus Leidenschaft handelt. Ihr bleibt nichts anderes übrig, als sich selbst in die Ermittlungen zu stürzen.
Ich habe 2014 ein Interview mit Petra Reski geführt. Ihre Antworten haben heute noch Gültigkeit.
Eschborner Zeitung.: Ich hatte Sie seinerzeit (2008) gefragt: Was würden Sie deutschen Politikern als Rat mit auf den Weg geben, um die Mafiaaktivitäten zu beschränken? Hat sich die Mafia Ihrer Einschätzung nach in Deutschland endgültig etabliert und oder sehen Sie Verbesserungen in Ihrer Bekämpfung. Was würden sie jetzt nach sechs Jahren, den deutschen Politikern noch sagen.
Petra Reski: Ich habe nur festgestellt, dass sich niemand und ich betone NIEMNAD in der deutschen Politik auch nur ansatzweise für das Thema interessiert oder sich dazu artikuliert hätte. Das ist bezeichnend und man kann sich überlegen, warum niemand darüber spricht. Es liegt daran, dass die Deutschen weiter in dem Schlaf gewiegt werden sollen, in dem sie sich seit 50 Jahren befinden. Ich kann den Politikern keinen Tipp geben, ich kann nur sagen, dass wenn man mit der Mafia einen Deal eingeht, dann wollen die irgendwann mal etwas zurück. Der Tag wird kommen, wenn er nicht schon in Deutschland gekommen ist.
E.Z.: Es ist schon ziemlich bekannt, das es Mafia-Verwicklungen gab, aber der Aufbau nach der Wende ging damals vor. Man hat damals nicht hingeschaut, von wem man Geld nahm und vielleicht rächt sich das gerade.
Petra Reski: Es wird sich sicher irgendwann mal rächen, auch bei den Großbauprojekten, da sollte man hinsehen und nachrechnen. Zum Beispiel Stuttgart 21, der Berliner Flughafen, oder die Philharmonie, gerade bei Großbauprojekten, steckt immer die Mafia mit drin. Besonders bei öffentlichen Ausschreibungen werden diese Leute ihren Vorteil suchen. Die Politiker sind nun einmal, wie es mal ausgedrückt wurde, Wellenreiter, und wenn die merken, dass die deutsche Gesellschaft sich dafür überhaupt nicht interessiert und sich weiter in dem Glauben wiegen, das es nicht ihr Problem ist, dann werden die Politiker sich nicht dafür engagieren. Außer, wenn es plötzlich nicht mehr ihre eigenen Taschen betrifft.
Die Bürger sollten sich ihre Gedanken machen. So wie ich es in dem Buch dargestellt habe. Wie die Medien die Mafia darstellen, dort wird ein folkloristisches Bild der Mafia gezeichnet. Darüber sollte man sich Gedanken machen.
An der Situation von 2014 hat sich nichts geändert.
Gerichtsurteil des Europäischen Hofs – Klage abgelehnt
Es ist ein schwarzer Tag für die Meinungsfreiheit: Mit seinem Urteil von gestern hat der Europäische Gerichtshof die Beschwerde des Verlages Droemer Knaur abgelehnt, derzufolge die Schwärzung des Buches Mafia. Von Paten, Pizzerien und falschen Priestern (Droemer 2008) von Petra Reski und die Geldentschädigung von 10.000 Euro gegen die freie Meinungsäußerung (Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verstoße.
Die Autorin Petra Reski, deren Kriminalromane im Hoffmann und Campe Verlag erscheinen, dazu: „Wenn sich Journalisten und Verlage für die Verdachtsberichterstattung nicht auf den Rückgriff auf qualifizierte Quellen verlassen können und Journalisten vor Gericht beweisen müssen, dass Verbrechen begangen wurden, dann ist die Pressefreiheit in Gefahr.“
Dieses Urteil bestärkt die Autorin darin, auch in Zukunft weiterhin Romane über die Mafia zu schreiben. Ihr dritter Roman ist soeben im Hoffmann und Campe Verlag erschienen: Bei aller Liebe handelt vom Geschäft der Mafia mit Migranten.
„Ich bedauere diese beunruhigende Abweichung von der gängigen Auffassung der Rechtsprechung“, stellte Richterin Tsotsoria am Ende des gestern ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fest. Die Richterin legt Wert darauf, ihre abweichende Meinung im Urteil zur Kenntnis zu bringen:
„Ich stimmte dafür, in diesem Fall einen Verstoß gegen Artikel 10 des Übereinkommens festzustellen. Die Publikation der antragstellenden Firma betraf fraglos eine Angelegenheit, die von großem öffentlichem Interesse ist – die Aktivitäten der Mafia in Deutschland. Im Buch wird die angebliche Mitgliedschaft von S.P. in der kriminellen Organisation als Annahme dargestellt und nicht als Tatsache. Diese Annahme basierte auf verschiedenen Quellen, einschließlich der offiziellen Berichte des Bundeskriminalamts. Unter diesen Umständen, im Gegensatz zu den Erkenntnissen des vorliegenden Falls, erfordert es das Präzedenzrecht nicht, dass Journalisten unabhängige Recherchen betreiben. Das Präzedenzrecht setzt auch voraus, dass Journalisten frei sein müssen, über Ereignisse zu berichten, die auf Information basieren, die von offiziellen Quellen bezogen werden, ohne diese weiter zu verifizieren (s. Koniuszewski gegen Polen, Nr. 619/12, § 58, 14. Juni 2016, unter Bezugnahme auf anderes Präzedenzrecht).
Ich bin der Meinung, dass die Autorin des Buchs, eine Journalistin, die berühmt ist für ihre Mafia-kritischen Publikationen, guten Gewissens handelte, und in Übereinstimmung mit den Pflichten und Aufgaben, die in Artikel 10 des Übereinkommens verankert* werden. Desgleichen sehe ich mich nicht in der Lage, der antragstellenden Firma den Vorwurf zu machen, die erlaubten Grenzen der Übertreibung überschritten zu haben. Überdies verstehe ich die mögliche Bedeutung von „hohem Grad an Verdacht“ (s. Paragraph 47 des Urteils) hinsichtlich der Rechtsprechung des Gerichts auch nicht. Außerdem bin ich nicht überzeugt, dass die antragstellende Firma von den einheimischen Gerichten ausreichend Gelegenheit bekam, Argumente bezüglich des Wahrheitsgehalts der Informationen vorzubringen.
Kurz zusammenfassend bin ich, basierend auf den obengenannten Argumenten und in Übereinstimmung mit der Logik der Beweisführung der Antragstellerin, der Meinung, dass es den örtlichen Gerichten nicht gelungen ist, die richtige Balance zu finden zwischen der freien Meinungsäußerung der antragstellenden Firma und dem Recht, das Privatleben und den Ruf S.P.s zu respektieren, so wie es die Kriterien verlangen, die das Präzedenzrecht des Gerichts festlegt. Meines Erachtens haben die deutschen Justizbehörden die Wichtigkeit und das Ausmaß des Prinzips der freien Meinungsäußerung nicht gebührend berücksichtigt, was darauf hinauslaufen sollte, dass den Urteilen der nationalen Gerichte ein enger Spielraum der Wertschätzung gewährt wird. Dieser Umstand bedeutete, dass dieses Gericht seine Ansicht mit der des deutschen** Gerichts hätte substituieren sollen (s. Aksu gegen Türkei [GC], Nr. 4149/04 und 41029/04, § 67, ECHR 2012, und Palomo Sánchez und Andere gegen Spanien [GC], Nr. 28955/06, 28957/06, 28959/06 und 28964/06, §57, ECHR 2011).
Ich bedauere diese beunruhigende Abweichung von der gängigen Auffassung der Rechtsprechung.“